Das Bildungspaket
Finanzielle Unterstützung durch das Bildungspaket
Kinder und Jugendliche haben unabhängig von den finanziellen Bedingungen im Elternhaus einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGBII leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
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02.09.2016 13:25
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