Fahrradbenutzung

An unserer Schule gilt folgende Regelung:

Grundsätzlich sollten alle Schüler der ersten und zweiten Klassen nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Schüler der 3. und 4. Klassen können ihren Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, wenn die Eltern es für sichergenug erachten, ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Die Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden. Sie müssen abgeschlossen bzw. mit einem Schloss gesichert werden. Auf dem Schulgelände werden die Fahrräder grundsätzlich geschoben. Sie als Eltern sind verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder regelmäßig zu überprüfen. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit immer einen Fahrradhelm tragen.

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